EU beschliesst neue Standards rund um Right to Repair

Die „Right to Repair“ Regeln in der EU haben sich gerade positiv verändert. In Zukunft haben Konsumenten mehr Möglichkeiten, um Reparaturen an ihren Elektronikgeräten vorzunehmen. Ein Schritt in die richtige Richtung.

Was ist Right to Repair?

Right to Repair, also Recht auf Reparatur, war bisher so gut wie nicht gegeben. Konkret bedeutet dies, dass Elektronikhersteller, insbesondere im Bereich der Smartphones, Reparaturen bisher fast komplett unterbinden konnten. Sprich, wer an seinem Smartphone herumdoktert verliert seine Garantie. Für viele Grund genug, um niemals Hand anzulegen.

Im Weiteren haben es die großen Anbieter, wie Apple, Samsung oder Huawai, bisher geschafft, ohne das Publizieren von irgendwelchen Anleitungen auszukommen. Um genau zu sein, mussten die Anbieter bisher gar keine Informationen dazu publizieren, wie ihre Geräte repariert werden können. Schlimmer noch, viele Geräte wurden so konzipiert, dass ein Eingriff fast unmöglich ist. Bestes Beispiel dafür sind die Apple Geräte (iPhone, iPad, usw).

Apple stand bisher an der Front, wenn es um das Unterbinden von Reparaturen geht. iPhones können fast ausschließlich bei offiziellen Apple-Vertretern gefixt werden. Was das für die Reparaturkosten bedeutet kann sich jeder selber vorstellen.

Offizielle Website: Right to Repair

Bisherige Gesetzeslage

Die Gesetze in der Europäischen Union haben es bisher zugelassen, dass die Anbieter ihre Geräte so konzipieren konnten, dass eine Reparatur sehr schwierig war. Außerdem konnten Apple und Co jegliche Garantieleistungen verweigern, sollten gewissen Eingriffe am Gerät stattgefunden haben. Bei Apple gehörte auch das bekannte „Jailbreaking“ zu diesen Eingriffen.

Im Weiteren konnten Anbieter bisher sogar die Aktualisierbarkeit manipulieren. Auch hier gehört Apple wieder zu den Schuldigen. Apple konnte bisher selber entscheiden, wie lange Nutzer Updates machen konnten (unabhängig davon, ob die Hardware dafür ausgelegt wäre oder nicht).

Right to Repair in Zukunft

Nach neuen Beschlüssen der EU kann sich in Zukunft so Einiges ändern. So sollen Anbieter transparenter werden, was den Aufbau der Geräte betrifft. Dies ermöglicht es auch Laien gewissen Eingriffe vorzunehmen. Aber es kann sich auch eine Industrie entwickeln, ähnlich wie das im Bereich der IT bereits der Fall ist.

Wer profitiert von der Gesetzesänderung?

Die größten Profiteure der Gesetzesänderungen sind zweifellos die Konsumenten. Viele von ihnen haben sich mittlerweile daran gewöhnt, dass Smartphone alle zwei Jahre ersetzt werden müssen. Das muss in Zukunft nicht mehr der Fall sein. Denn die neuen Gesetze erlauben auch Updates, die bisher nicht denkbar waren.

Auch im Bereich des Remarketing wird sich in Zukunft viel tun. Viele Konsumenten wollten sich bisher nicht auf die Nutzung von secondhand Smartphones einlassen. Insbesondere auch darum, da diese vor dem Kauf nicht ausreichend aktualisiert werden konnten. Nun können IT-Remarketing-Anbieter auch Smartphones und Tablets aufbereiten und an neue Kunden verkaufen.

„Die Gesetzeänderung ist für uns vielversprechend“ sagt ein Sprecher von Reused-IT in Hamburg. „Insbesondere das Aufbereiten von Apple-Geräten war bisher fast unmöglich. Wir hoffen, dass sich dies in Zukunft ändert.“ Das Unternehmen hat sich auf IT-Remarketing spezialisiert und bereitet Hardware von kleinen und mittleren Unternehmen auf.

Fazit

Die neuen Gesetze stellen zweifellos einen Schritt in die richtige Richtung dar. Es ist bisher nicht abzusehen, in wie fern sich der Elektronikmarkt durch die Gesetzesändern verändern wird, aber sie wird sicher nicht ohne Folgen bleiben. Im besten Fall können Smartphone und ähnliche Geräte in Zukunft deutlich länger verwendet werden, was auch im Hinblick auf den Umweltschutz von großer Bedeutung ist.